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ISCHGL 2024

Skigenuss und mehr ...

Hin- und Rückfahrt im modernem Reisebus

3 Übernachtungen mit Halbpension im ****Hotel Mozart

4 Tage Skipass Ischgl inkl.

5-6 Skiguides für alle Könnerstufen

Gute Zeit mit netten Leuten!

Termin: 24. bis 27. Januar 2024

Preis: € 640,-

Anmeldung: http://toms.de/Reisen/ischgl_anmeldung.pdf

SKISAFARI 2024

St. Anton, Lech, Serfaus-Fiss-Ladis, Jerzens

Hin- und Rückfahrt im modernem Reisebus

3 Übernachtungen mit Halbpension im ****Hotel Mozart

4 Tage Skipass für alle Skigebiete inkl.

Transfers in die Skigebiete

5-6 Skiguides für alle Könnerstufen

Gute Zeit mit netten Leuten!

Termin: 06. bis 09. März 2024

Preis: € 650,-

Anmeldung: http://toms.de/Reisen/safari_anmeldung.pdf

3 Tage WANDERTOUR 2024

Bregenzer Wald - Mellau, Damüls, Schoppernau

Hin- und Rückfahrt im modernem Reisebus

Anja´s Traveller-Frühstück, 3 Mittagsjausen, Kaffee u. Kuchen

2 Übernachtungen mit Halbpension im ****Hotel Kreuz Mellau

3 Tage Wandern im Bregenzer Wald

2 Wander-Guides

Gute Zeit mit netten Leuten!

Termin: 23. bis 25. August 2024

Preis: € 350,-

Anmeldung: http://toms.de/Reisen/wandern_3Tage_anmeldung.pdf


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Sport-Insel Maurer GmbH, im Folgenden Sport-Insel genannt- den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich bzw. per Internet erfolgen. Telefonische Buchungen sind ebenso möglich und bindend, wir empfehlen jedoch die schriftliche Anmeldung. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende die Annahme erklärt. Der Reisende hat die Möglichkeit mehrere Personen mit ihm anzumelden. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Anmeldende ist für die Weitergabe der Informationen an seine Mitreisenden verantwortlich. Eventuelle Druck- oder Rechenfehlern muss Sport-Insel dem Buchenden mitteilen und entsprechend korrigieren. Bei individuellen Gruppenangeboten gelten gesonderte Reisebedingungen, die mit dem Angebot zugesandt werden. Sport-Insel führt einige Fahrten mit anderen Veranstaltern gemeinsam durch, bzw. bucht Leistungen bei anderen Veranstaltern ein, ebenso werden einige Fahrten von anderen Veranstaltern durch Sport-Insel vermittelt. In diesen Fällen gelten die AGB des durchführenden Veranstalters. Bei Vermittlungen von Reisen, Ferienwohnungen oder Ferienhäusern gelten ebenfalls die AGB der Vertragsagentur. 2. Bezahlung Mit dem Zugang der Reisebestätigung ist innerhalb von 10 Tagen von jeder angemeldeten Person eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises zu überweisen. Die Restzahlung wird 45 Tage vor Reisebeginn fällig. 3. Leistungen Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, wird sich Sport-Insel um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, falls diese nicht unerheblich sind. 4. Leistungsänderungen Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter Sport-Insel wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind in dem Rahmen gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung und Ersatzperson Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er ohne vom Vertrag zurückzutreten die Reise nicht an, so kann Sport-Insel angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen, die sich wie folgt in % vom Reisepreis berechnen, verlangen: -bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 %, -bis 28 Tage vor Reisebeginn 50 %, -bis 15 Tage vor Reisebeginn 60 %, -bis 7 Tage vor Reisebeginn 80 %, ab 7. Tag vor Abreise bis zum Abreisetag 100% des Reisepreises Bei der Berechnung des Ersatzes, sind durch Sport-Insel eingesparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Bis einen Tag vor Reiseantritt kann sich der Reisende durch einen Dritten ersetzen lassen (Schriftform). Eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 EUR p.P. wird erhoben. 6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter Der Veranstalter Sport-Insel ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn - der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört bzw. sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In beiden Fällen erfolgt eine Kostenerstattung nur in Höhe der ersparten Aufwendungen. - Sport-Insel kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 35 Personen bis zu dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn nicht erreicht wird. Ein Rücktritt ist spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. -höhere Gewalt die Durchführung einer Reise nicht zulässt. 7. Beschränkung der Haftung Die vertragliche Haftung von Sport-Insel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit Sport-Insel für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung von Sport-Insel für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Sport-Insel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Sport-Insel haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist. 8. Mitwirkungspflichten des Kunden - Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, Sport-Insel einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. - Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. - Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. - Reiseunterlagen Der Kunde hat Sport-Insel zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. 9. Versicherungen Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt eine Haftpflicht-, Unfall-, Auslandskranken-, Materialbruch und Diebstahl-, Reiserücktritts- und eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Diese Versicherungen können in unserem Reiseland Reisebüro in Bad Camberg abgeschlossen werden. 10.Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 11. Ausschluss von Ansprüchen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend / vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 12.Verjährung - Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. - Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. - Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. - Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisebedingungen haben nicht die Unwirksamkeit anderer Vertragsvereinbarungen bzw. des Reisevertrages zur Folge. 14. Gerichtsstand Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Veranstalter: Sport-Insel Maurer GmbH, Geschäftsführer Thomas Maurer, Caspar-Hofmann-Platz 1, 65520 Bad Camberg, HRB 6272 beim Amtsgericht Limburg

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